WLTP kurz erklärt

Worum geht es?

Wie viel verbraucht ein Auto? Egal ob Elektroauto, Benziner oder Diesel: Wer ein neues Auto kaufen will, stolpert früher oder später über die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch und CO₂-Ausstoß.

Warum gibt es unterschiedliche Verbrauchsangaben und welche sind aktuell? Was bedeuten WLTP und NEFZ? Wir haben das Wichtigste kurz erklärt:


WLTP statt NEFZ

Das „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) ist ein global harmonisiertes Prüfverfahren zur Messung von Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und Schadstoffemissionen von Fahrzeugen, das seit September 2017 in der Europäischen Union (EU) verbindlich ist. Seit dem 1. September 2018 werden alle Kraftfahrzeuge weltweit einheitlich nach dem neuen WLTP-Prüfverfahren zugelassen.

Im Gegensatz zum vorherigen NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) basiert das WLTP auf realistischeren Fahrbedingungen und soll somit realistischere Verbrauchs- und Emissionswerte liefern.


Realistischere Verbrauchswerte

Der WLTP-Fahrzyklus berücksichtigt alltagsnähere Gegebenheiten als der NEFZ-Standard. So können Sie bei Ihren Überlegungen zum Fahrzeugkauf den Alltagsverbrauch besser einschätzen.
Berücksichtigt werden im WLTP Zyklus:

  • eine realistischere Fahrdynamik und Außentemperatur
  • eine größere Testdistanz
  • höhere Durchschnitts- und Höchstgeschwindigkeit
  • weniger Haltezeiten
  • mehr Brems- und Beschleunigungsvorgänge
  • der Einfluss von Zusatzausstattungen spielt auch eine Rolle

Welche Vorteile hat das WLTP-Testverfahren beim Autokauf?

1. Realistischere Verbrauchs- und Emissionswerte: Im Gegensatz zum alten NEFZ-Testverfahren werden beim WLTP realitätsnähere Bedingungen wie höhere Geschwindigkeiten und eine größere Bandbreite von Fahrsituationen berücksichtigt. Die daraus resultierenden Verbrauchs- und Emissionswerte geben dem Käufer eine realistischere Vorstellung davon, wie viel Kraftstoff ein Auto tatsächlich verbraucht und wie viel CO₂ es ausstößt.

2. Bessere Vergleichbarkeit: Da alle Hersteller die gleichen Testbedingungen durchlaufen müssen, können Verbrauchs- und Emissionswerte von verschiedenen Modellen und Herstellern besser miteinander verglichen werden.
3. Veränderter Fahrzeugmix: Durch die realistischeren Verbrauchs- und Emissionswerte kann es sein, dass sich der Absatz von Fahrzeugen mit niedrigem Verbrauch und geringen Emissionen erhöht und somit ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.
Die Phasen des WLTP-Verfahrens

Der WLTP-Zyklus besteht aus vier Phasen, die auf alltäglichen Fahrprofilen von Autofahrern aus aller Welt basieren. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Der Alltagsverbrauch eines Fahrzeugs hängt sehr vom individuellen Nutzungsprofil ab: Stadtverkehr oder Landstraße bzw. Autobahn. Diesen Unterschieden wird im WLTP-Fahrzyklus Rechnung getragen, indem nicht wie bisher nur die Werte „innerstädtisch, außerstädtisch und kombiniert“ (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, 692/2008) auf einem eher theoretischen Fahrprofil basierend ermittelt werden, sondern vier Einzelwerte unterschiedlich vorgegebener Fahrprofile (langsam, mittel, schnell, sehr schnell, sowie deren kombinierter Wert), die auf  statistischen Erhebungen und der Auswertung von Nutzerprofilen basieren.

Zusammenfassung

Für die Messung der Verbrauchs- und Emmissionswerte schreibt der Gesetzgeber genormte Prüfverfahren vor. Für die Typzulassung neuer PKW gilt EU-weit seit dem 1. September 2017 das neue Testverfahren „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) welches das seit 1992 gültigen NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Aufgrund der realistischeren Prüfbedingungen fallen WLTP-Werte häufig höher aus als die nach NEFZ gemessenen Werte. Nichts desto trotz sind nur die NEFZ-Werte weiterhin gesetzlich verpflichtend anzugeben. Diese werden basierend auf den gemessenen WLTP-Werten zurück gerechnet. Zu beachten ist, dass für die Bemessung der Kfz-Steuer und ggf. anderen fahrzeugbezogenen Angaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.