
z.B. Insignia Grand Sport Edition 1.5 Diesel, 90 kW/122 PS, 6-Gang-Getriebe, Kraftstoffverbrauch 4,0-4,0 l/100 km kombiniert, 105-105 g/km CO2-Emission kombiniert
Ausstattung: Jade Weiß, Start/Stop, Parkpilot vorne und hinten, Berg-Anfahr-Assistent, Multimediaradio mit Bluetooth und 8″-Touchscreen-Farbdisplay mit Freisprecheinrichtung, Verkehrsschild-Assistent, Spurhalteassistent, Lederlenkrad mit Lenkradheizung, Lenkradfernbedienung, LED-Scheinwerfer, Geschwindigskeitsregler, elektrische Parkbremse, 12 Volt-Steckdose, Klimaautomatik, elektrischer Fensterheber vorne und hinten mit Tippfunktion, Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar, Rückfahrkamera, Regensensor, Hochschaltempfehlung uvm.
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4,0-4,0 l/100 km kombiniert
CO2-Emissionen: 105-105 g/km
Barpreisangebot
Listenpreis inkl. Überführung + Zulassung | 33.850,- € |
– abzüglich Nachlass | – 3.860,- € |
Ergibt für Sie |
29.990,- € |
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33.850,- €
– abzüglich Nachlass
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4,0-4,0 l/100 km kombiniert
CO2-Emissionen: 105-105 g/km
Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. ¹Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt und in NEFZ-Werte umgerechnet, um die Vergleichbarkeit mit anderen Fahrzeugen gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, VO (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151 zu gewährleisten. Für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 wird für die Berechnung des CO2-emissionsabhängigen Elements der Kfz-Steuer der nach dem WLTP-Messverfahren bestimmte Wert der CO2-Emission herangezogen.
Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. ¹Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt und in NEFZ-Werte umgerechnet, um die Vergleichbarkeit mit anderen Fahrzeugen gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, VO (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151 zu gewährleisten. Für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 wird für die Berechnung des CO2-emissionsabhängigen Elements der Kfz-Steuer der nach dem WLTP-Messverfahren bestimmte Wert der CO2-Emission herangezogen.
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